Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Endlich Schluss mit hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt – Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen vom Testsieger
  • Ohne Wartezeit
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Schutz auch bei bereits angeratenen Behandlungen
  • Monatliches Kündigungsrecht

Die Zahnzusatzversicherung

Jeder weiß, wie teuer eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz heutzutage werden kann.

Ob früher oder später, irgendwann erwartet einen der unbequeme Gang zum Zahnarzt. Die Zahnzusatzversicherung hilft dabei, die hohen Kosten finanzieren zu können. Wir zeigen Ihnen worauf Sie im Tarifdschungel besonders achten sollten.

Sind Sie und Ihre Zähne ausreichend versichert?

Die Krankenkassen zahlen von den Zahnersatzkosten nur einen Teil, nach dem sog. befundorientierten Festzuschusssystem.

Wie teuer es werden kann, wenn Zahnbehandlungen oder Zahnersatz nötig werden, wissen viele bereits! Vierstellige Euro Beträge sind schnell erreicht. Die gesetzliche Regelversorgung führt zu teilweise drastischen Zuzahlungen. Für Zahnersatz oder Löcher im Zahn müssen Kassenpatienten heute tief ins Portemonnaie greifen.

Die Zahnzusatzversicherung macht schöne Zähne bezahlbar und hilft Ihnen für Ihre Zähne vorzusorgen und Ihren Geldbeutel zu schonen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich die Ausgaben für Zahnbehandlung und Zahnersatz niedrig halten. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100% des Eigenanteils und bietet Leistungen für Zahnersatz (Brücken, Kronen), Implantate, Verblendungen und Inlays.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen – Jetzt günstig einsteigen…

Was die Zahnzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit besonders stark macht:

  • Einfacher Abschluss
    Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeiten
  • Top Leistung
    Bis zu 100% für Zahnersatz und Zahnerhalt
  • Günstiger Einstiegsbeitrag
    50 % Beitragsersparnis in den ersten 6 Monaten
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Was gilt für bereits angeratene Behandlungen?

Angeratene oder beabsichtigte Zahnbehandlungen sind versicherbar, jedoch mit Ausschluss.

Wenn eine Zahnbehandlung angeraten ist, diese in der Patientenakte sozusagen „aktenkundig“ gemacht wurde, dann wird diese Behandlung nicht übernommen. Der Zahnarzt muss, um eventuelle Zweifelsfälle auszuräumen, schriftlich dem Versicherten bestätigen, ob eine Behandlung vor oder nach dem Vertragsabschluss angeraten worden ist. Klären Sie also im Vorfeld ab, was in Ihrer Akte steht. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Ihr persönliches Angebot

Schnell, Einfach, Übersichtlich!
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  • Optimierung Ihrer Versicherungen

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Einbettzimmer ohne Gesundheitsfragen

Einbettzimmer ohne Gesundheitsfragen

Werden Sie zum Privatpatient im Krankenhaus mit einer Krankenzusatzversicherung.
Auch bei schweren Vorerkrankungen.
  • Privatpatient im Krankenhaus
  • Mehr Ruhe & Erholung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Top Service – z.B. WLAN oder Dein persönlicher Speiseplan
  • Experten-Vermittlung inkl. freier Krankenhaus- oder Klinikwahl

Einbettzimmer ohne Gesundheitsfragen – Für mehr Privatsphäre im Krankenhaus

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Angebot gilt für ALLE, die gesetzlich krankenversichert sind!

Fühle Dich wie zu Hause mit der Krankenhauszusatzversicherung. Wer stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, kann sich daher jetzt für kleines Geld als Privatpatient behandeln lassen.

Die Gesetzliche Krankenkasse leistet bei einem Krankenhausaufenthalt nur die Regelleistung.

Sie haben Anspruch auf ein gemeinsames Zimmer im nächstgelegenen Krankenhaus und beim Stationsarzt. Das sind nicht die besten Voraussetzungen für eine schnelle und optimale Genesung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient im Krankenhaus behandeln zu lassen – und das für wenig Geld.

1-Bett oder 2-Bett Zimmer – Wählen Sie selbst

Niemand bleibt gerne lange im Krankenhaus.

Und obwohl einige Stationen bereits auf 2-Bett-Zimmer umgestellt wurden, haben Sie ohne Zusatzversicherung keinen Anspruch auf diese Leistung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie alleine oder mit anderen in einem Raum liegen möchten. Sind Sie jemand, der Ruhe und Frieden oder jemanden zum Reden sucht?

Einbettzimmer ohne Gesundheitsfragen

Unser Angebot gilt für JEDEN, der gesetzlich krankenversichert ist!

Dass sie im Krankenhaus eine Zusatzversicherung benötigen, merken die meisten Menschen natürlich erst, wenn sie bereits erkrankt sind. Da die meisten Anbieter Ihren Gesundheitszustand genau prüfen, bleibt vielen Kunden der Zugang verwehrt. Unser Kooperationspartner versichert Sie, ohne eine einzige Frage zu Ihrer Gesundheit zu stellen. Sie erhalten ein Ein- oder Zweibettzimmer und optional ein zusätzliches Krankenhaustagegeld.

Günstiger Beitrag
Da keine Kosten durch teure Ärzte mitversichert sind, fallen die Beiträge für das Einbettzimmer ohne Gesundheitsfragen besonders günstig aus.

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Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Werden Sie zum Privatpatient im Krankenhaus mit einer Krankenzusatzversicherung.
  • Privatpatient im Krankenhaus
  • Krankenzusatzversicherung ohne Gesundsheitsfragen
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl

Krankenzusatzversicherung – Privatpatient im Krankenhaus werden

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Angebot gilt für ALLE, die gesetzlich krankenversichert sind!

Oft wird den Menschen erst bewusst, dass Sie eine Krankhauszusatzversicherung im Krankenhaus benötigen, wenn schon eine Erkrankung aufgetreten ist.

Wer stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, kann sich daher jetzt für kleines Geld als Privatpatient behandeln lassen.

Für wen ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Versicherte, denen die Leistungen der GKV nicht reichen

Es gibt zwei Hauptgründe eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus abzuschließen. Erstens den Vernunftgrund: eine gute Versicherung, die Zugänge zu den medizinischen Top-Experten/innen bietet, mit der Sie immer zum gleichen Arzt gehen können, wenn Sie mal wirklich krank sind.

Und zweitens den bequemen Grund: Sie können sich im Krankenhaus – je nach Tarif – ein Einzel- oder ein Doppelzimmer sichern, um dort besser zu schlafen und mehr Privatsphäre zu haben. In Coronazeiten vielleicht auch, weil Sie Angst vor der Ansteckung im Zimmer haben.

Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) bietet Ihnen im Tarif UZ einen sehr guten Versicherungsschutz

Wenn Sie nur das Krankentagegeld allein absichern möchten, finden Sie hier weitere Informationen Krankenhaustagegeld Versicherung

Krankenhauszusatzversicherung

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen sämtliche Behandlungen, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind.

Laut Statistischem Bundesamt verbleiben stationäre Patienten durchschnittlich sieben Tage im Krankenhaus, bevor sie wieder entlassen werden. Doch ist es dem Genesungsprozess wirklich dienlich, wenn Sie sich das viel zu kleine Krankenzimmer mit zwei, drei oder sogar mit mehreren Patienten teilen müssen?

Aber wie gesagt, so traurig und hoffnungslos müssen Sie die schwere Zeit im Krankenhaus nicht verbringen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter die begrenzten Leistungen ihrer GKV durch eine private Zusatzversicherung aufstocken, denn die Krankenhauszusatzversicherung der DKV übernimmt die zusätzlichen Kosten für das Ein- oder Zweibettzimmer.

Diese immer wiederkehrende Frage nach der Sinnhaftigkeit des Abschlusses einer Zusatzversicherung kann nicht grundsätzlich und pauschal beantwortet werden, denn wirklich lebensnotwendig ist eine Zusatzkrankenversicherung nicht. Dennoch ist eine solche Police bei chronischen oder sehr speziellen Erkrankungen ausgesprochen hilfreich. Die unüberschaubar vielen Angebote einer privaten Krankenzusatzversicherung unterziehen Sie am besten diesen Prüfungsfragen:

  • Ist eine Zusatzversicherung für mich erforderlich?
  • Welche Leistungen werden durch die Krankenzusatzversicherung angeboten?
  • Brauche ich wirklich alle diese Leistungen?
  • Wie hoch sind dann noch die Kosten?

Schutz Ihrer Liebsten durch bessere Versorgung, wenn es darauf ankommt!

Krankenzusatzversicherung

Bei Unfall bietet die DKV und Deutsche Familienversicherung (DFV) eine Krankenhauszusatzversicherung inkl. Chefarztbehandlung ohne Gesundheitsprüfung an.

Wünschen Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit Chefarzt Behandlung, bietet die Versicherungskammer Bayern (VKB) und die Deutsche Familienversicherung (DFV) einen Top Tarif.

Krankenhaus Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Was muss ich beim Abschluss eines Vertrages beachten?

So gut wie alle Versicherer stellen Gesundheitsfragen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass falsche Angaben entdeckt werden, sei zudem höher, als viele denken. Das könne dann auch strafrechtlich relevant sein. Die Regeln seien übrigens deshalb so streng, weil die Versicherer von sich aus Verträge nur bei Missbrauch kündigen können. Ansonsten gelten diese bis ans Lebensende. Oder so lange, bis der Kunde kündigt. Die Verträge haben meist eine Mindestvertragslaufzeit von ein bis zwei Jahren.

Und genau deshalb ist die DKV mit Ihren Tarifen UZ1 und UZ2 so beliebt auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Da die Chefarztbehandlung ausgeschlossen ist, kann die DKV attraktive Beiträge Ihren Kunden anbieten und somit gewährleisten, dass die Bettbelegung sichergestellt ist. Denn, für viele Patienten ist genau die Bettbelegung ein wichtiges Kriterium, um so schnell wie nur möglich genesen das Krankenhaus zu verlassen.

Warum eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist?

Je nach gewähltem Tarif übernimmt die Krankzusatzversicherung die Kosten für die Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer und die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl. So können Sie sich auf Wunsch vom Chefarzt oder einem ausgewählten Facharzt behandeln lassen.

  • Einbett- und Zweibettzimmer
  • Schnelle & einfache Leistungserstattung
  • Chefarzt, ambulante Operationen und Krankentransport
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Kur- oder Reha-Behandlung
  • Rooming-in
Krankenhaus Zusatzversicherung

Was ist zu beachten beim privaten Krankenzusatzversicherung Vergleich?

Bevor Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt im Klaren sein, was für Leistungen wirklich benötigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich für eine stationäre Zusatzversicherung interessieren. Achten Sie dabei auf die folgenden Punkte beim Krankenhauszusatzversicherung Vergleich:

  • Freie Arztwahl – wenn gewünscht
    Die sogenannten „gesondert abrechenbaren ärztlichen Leistungen“ sollten 100 Prozent Ihres Tarifs abdecken. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich von einem Arzt Ihrer Wahl (z. B. dem Chefarzt, einem Belegarzt oder einem anderen Facharzt) in jedem Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen können. Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der Betten in einem Krankenhaus reserviert, um dort operieren zu können. Am besten ist es, wenn dieser Punkt ausdrücklich in den Bedingungen der Zusatzversicherung erwähnt wird, was oft nicht der Fall ist. Wo immer wir uns mit dieser Angelegenheit befasst haben, haben wir die Information erhalten, dass die Kosten für Belegärzte tatsächlich übernommen werden. Weisen die Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs nur die Wahlleistungen aus, haben Sie keinen Anspruch auf Behandlung durch einen Kassenarzt. Dies gilt für die DKV.

  • Wahlleistungen
    Gemeint sind Leistungen des Krankenhauses, die Sie in Anspruch nehmen können, die aber nicht von der GKV bezahlt werden. Ohne Krankenhauszusatzversicherung müssen Sie die optionalen Leistungen selbst bezahlen. Typische Wahlleistungen sind die Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Wenn Sie für Ihre Zusatzversicherung einen Tarif wählen, der Ihnen einen Anspruch auf ein Einzelzimmer ermöglicht, ist dieser bis zu 20 Euro pro Monat höher, als wenn Sie sich mit einem Doppelzimmer zufrieden geben würden. Wir finden, dass sich das im Hinblick auf eine schnellere Erholung nicht unbedingt lohnt. Viele Krankenhäuser bieten Ihnen die Möglichkeit, die Mehrkosten für ein Einzelzimmer in Höhe von rund 150 Euro pro Tag selbst zu tragen. Dies kann eine gute Alternative sein, insbesondere wenn Ihr Krankenhausaufenthalt begrenzt ist. All diese Überlegungen können Sie in den Krankenzusatzversicherung Vergleich einfließen lassen.

  • Chefarztbehandlung
    Wenn es Ihnen wichtig ist, dass die Chefarztbehandlung im Tarif Ihrer Krankenzusatzversicherung angekreuzt ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie auch tatsächlich vom Chefarzt behandelt werden. Schaut man genauer hin, möchte man vielleicht gar nicht erst vom Chefarzt behandelt werden, weil er meist so sehr in die Verwaltung der Klinik eingebunden ist, dass er über weniger zeitgemäße chirurgische Praxis verfügt. Wichtiger an dieser Stelle ist die Tatsache, dass das Honorar eines Facharztes, den Sie gezielt für Ihre Behandlung anfordern, immer übernommen wird.

  • Höchstsatz GOÄ
    Fakturiert ein Arzt eine Privatleistung, so legt er die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde. In der Regel wird dann die übliche Erstattung für Kassenpatienten mit dem Faktor 2,3 multipliziert. Bei sehr schwierigen, komplexen Behandlungen kann der Höchstsatz jedoch auf 3,5 erhöht werden. Dieser Höchstsatz kann nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Patienten überschritten werden. Dieses Szenario kann bei ausgewiesenen Spezialisten eintreten. Aus diesem Grund sollte Ihre Krankenhauszusatzversicherung immer bereit sein, die Kosten für Behandlungen über den GOÄ-Höchstsatz hinaus zu übernehmen. Teilweise sind Grenzen bis zum Fünffachen des Höchstsatzes vorgesehen. Beachten Sie, dass diese willkürliche Grenze in Ihrem Fall möglicherweise nicht ausreicht.

  • Ambulante Operationen können über dem Höchstsatz liegen
    Bei den immer beliebter werdenden ambulanten Operationen können Sie das Krankenhaus noch am Tag Ihrer Operation verlassen. Orthopädische Eingriffe, zum Beispiel nach Sportverletzungen, sind typisch, aber teilweise recht teuer. Stellen Sie sicher, dass Ihr Tarif ambulante Operationen abdeckt, die den Höchstsatz überschreiten. Für viele Versicherer ist dies selbstverständlich geworden, denn die Alternative ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt, der sicher nicht im Interesse des Versicherers liegt.

  • Krankenhauswahl
    Mittlerweile ist es Standard, dass Sie die Klinik, in der Sie die Behandlung durchführen lassen möchten, im Rahmen Ihrer Krankenzusatzversicherung frei wählen können. Allerdings sollten Sie bei einer Privatklinik vorsichtig sein, denn solche Einrichtungen sind nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegeentgeltverordnung (BPflV) nicht abrechnungspflichtig. Wenn Ihnen eine Behandlung in einer Privatklinik wichtig ist, sollten Sie sich vor Vertragsabschluss vergewissern, ob Ihr Tarif auch in diesem Fall die vollen Kosten übernimmt. Sogenannte „gemischte Einrichtungen“ sind Krankenhäuser, die unter anderem Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen. Wenn Sie eine Behandlung in einer dieser Einrichtungen wünschen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Versicherungsbedingungen die Kostenübernahme für gemischte Einrichtungen beinhalten.

  • Privatkliniken
    Die stationäre Zusatzversicherung geht zunächst davon aus, dass die Behandlung in einem „normalen“ Krankenhaus stattfindet, in dem die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen üblich ist. Einige Privatkliniken haben jedoch keine Krankenkassenzulassung. Werden Sie in einer solchen Privatklinik behandelt, kann es vorkommen, dass Ihre Zusatzversicherung nur den (geringeren) Kostenanteil übernimmt, der in einem normalen Krankenhaus angefallen wäre. Prüfen Sie deshalb Ihre Zusatzversicherung hinsichtlich des Umgangs mit Privatkliniken, bevor eine Behandlung notwendig wird.

  • Anzeigepflicht und Leistungszusage
    Vor einer Behandlung müssen Sie dies bei Ihrer Zusatzkrankenkasse melden und deren schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme abwarten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Dies ist zum Beispiel eine plötzliche Krankenhauseinweisung aufgrund eines Notfalls. Denkbar ist auch, dass Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes anderweitig behandlungsbedürftig erkranken. Wenn Sie zufällig in einer Kurstadt wohnen, ist das nächstgelegene Krankenhaus wahrscheinlich eine gemischte Klinik. Vereinbaren Sie in diesem Fall mit Ihrem Versicherer, dass auf eine vorherige Zusage verzichtet werden kann. Manche Anbieter bestehen darauf, dass ihnen der Krankenhausaufenthalt rechtzeitig gemeldet wird, sonst drohen Leistungskürzungen. Sie sollten dafür sorgen, dass Ihr Versicherer von dieser Passage generell absieht, denn wenn Sie schwerkrank, vielleicht bewusstlos, ins Krankenhaus eingeliefert werden, haben Sie ganz andere Sorgen, als sich um bestimmte Fristen für die Zusatzversicherung zu sorgen.

  • Nur das medizinisch Notwendige
    Wenn Sie sich für eine rein kosmetische Operation entscheiden, wird Ihre Zusatzversicherung auch kein Verständnis dafür haben. Eine Kostenerstattung für das Einzelzimmer oder den Lippen- und Nasenarzt Ihrer Wahl erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben ausdrücklich einen (teuren) Tarif gewählt, der genau dies vorsieht.

  • Mehrkosten
    Ziel der Krankenhauszusatzversicherung sind die sogenannten Mehrkosten, die über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Dies gilt auch für höhere Arzthonorare. Sobald Sie sich für einen bestimmten Arzt entscheiden, werden auch die mit seiner Behandlung verbundenen radiologischen Untersuchungen oder Laborarbeiten privat abgerechnet.

  • Allgemeine Leistungsbeschränkungen
    Besonders günstige Tarife gibt es bei der Krankenzusatzversicherung, was meist an gewissen, aber oft fatalen Einschränkungen liegt. Anspruch auf ein Doppelzimmer oder einen Facharzt besteht beispielsweise nur, wenn die versicherte Person wegen eines Unfalls oder einer bestimmten Krankheit in eine Klinik eingeliefert wird. Lassen Sie sich nicht solchen weltfremden Beschränkungen unterwerfen.

  • Leistungen im Ausland
    Wenn Sie längere Zeit im Ausland leben möchten, sollten Sie die damit verbundenen Leistungsbeschränkungen im Rahmen Ihrer Krankenzusatzversicherung beachten. Obwohl die Kosten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in der Regel übernommen werden, darf dies nur auf die Höhe begrenzt werden, die in Deutschland angefallen wäre. Weltweit betrachtet, müssen Sie mit erheblichen Einschränkungen Ihrer Krankenzusatzversicherung rechnen.

Sie sind privat versichert?

Dann wählen Sie das Krankenhaus-Tagegeld.

Das können Sie verwenden, um die Mehrkosten für das Ein- oder Zweibettzimmer zu bezahlen. Unser Kooperationspartner, die DKV, versichert Sie, ohne auch nur eine einzige Frage zur Gesundheit zu stellen. Auch Vorerkrankungen sind versichert. Ausgeschlossen sind nur bereits ärztlich besprochene Krankenhaus-Aufenthalte, die in den letzten 24 Monaten von irgendeinem Arzt angeraten oder empfohlen wurden.

Moratoriumsklausel:

Die DKV ermöglicht im Tarif UZ und im Tarif KKHT (Krankenhaustagegeld) den Versicherungsschutz

Ergo sind laufende Versicherungsfälle gemäß Klausel nicht mitversichert Grundlage für diesen Versicherungsborschlag sind die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“. Für alle hier angebotenen Tarife ohne Gesundheitsfragen gilt die Moratoriumsklausel, die wie folgt lautet: „In den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss angeratene, oder ärztlicherseits mit dem Patienten als Behandlungsalternative besprochene Behandlungen im Krankenhaus, sind von der Leistung ausgeschlossen“ Tarif mit Moratioriumsklausel: KombiMed KKHT, KombiMed KKUR, KombiMed KBCK, KombiMed UZ1/2

Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Altersvorsorge gibt es für einen 40-Jährigen ab rund 17 Euro monatlich.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umfang des Tarifs. Je mehr Leistungen Sie wünschen, zum Beispiel die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Kostenübernahme für ambulante Operationen, desto höher der Beitrag.

Günstiger Beitrag durch Unterbringung im 2-Bett-Zimmer.

Stimmen Sie zusätzlich einem Doppelzimmer zu, profitieren Sie von einem geringeren Beitrag als bei einer Beschränkung auf ein Einzelzimmer. Außerdem bestimmen das Alter und der Gesundheitszustand des Antragstellers die Höhe des Beitrags. Bei bestimmten Vorerkrankungen – wie Depressionen oder Diabetes – verlangen die Versicherer oft einen Risikozuschlag.

Gibt es Wartezeiten in der Krankenhauszusatzversicherung?

Es gibt einige Tarife für die Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Wartezeit abgeschlossen werden können.

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn und dem ersten Tag, ab dem ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Viele Tarife haben jedoch eine generelle Wartezeit von drei Monaten. Für Behandlungen wie Geburt oder Psychotherapie gilt oft eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten gelten jedoch nicht für Krankenhausaufenthalte infolge eines Unfalls.

Was ist mit Chefarzt Behandlung?

Es gibt Tarife für die Krankenhauszusatzversicherung, die auch für den Chefarzt Leistung erbringen.

Um eine Chefarztbehandlung im Tarif mitzuversichern, bedarf es jedoch der Beantwortung von Gesundheitsfragen. Ob ein erfolgreicher Schutz bei einer Versicherung möglich ist, hängt maßgeblich vom Gesundheitszustand ab.

Die Gesundheitsfragen werden je nach Gesellschaft vollkommen unterschiedlich gestellt, sodass im Einzelfall ein kurzes Telefonat schnell klärt, welches Produkt für Sie geeignet sein könnte. Melden Sie sich dazu jederzeit gerne telefonisch bei uns oder geben Sie im Formularfeld weiter unten Ihre Telefonnummer mit an und senden uns Ihre unverbindliche und kostenfreie Anfrage.

Basisleistungen einer Krankenhauszusatz-Police

Zu den Standardleistungen der Krankenhauszusatzversicherung zählen:

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Kassenpatienten werden bei einem Krankenhausaufenthalt regulär in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung hingegen haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Zudem beinhalten alle Tarife, die Sie über uns abschließen können, eine freie Arztwahl in dem von Ihnen gewählten Krankenhaus. Das heißt, Sie können sich auf Wunsch auch vom Chefarzt persönlich behandeln lassen – und das ohne zusätzliche Kosten. Somit steht einer Betreuung durch ausgesuchte Spezialisten nichts im Weg.

Sind Ihnen diese Standardleistungen nicht wichtig, können Sie auch darauf verzichten. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.

Bei der Behandlung durch Spezialisten sollten Sie darauf achten, dass der Tarif privatärztliche Behandlungen ohne Höchstsatzbegrenzungen erstattet. Denn Ärzte berechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die noch über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.

Welche Einzelzimmer Versicherung bei einem stationären Aufenthalt?

Gegen eine geringe monatliche Gebühr können Sie sich während eines stationären Aufenthaltes eine Einzelzimmerunterkunft sichern, ohne gesundheitliche Fragen beantworten zu müssen.

Keine Gesundheitsprobleme Auch Vorerkrankungen sind versichert! (Nur empfohlene stationäre Behandlungen in den letzten 24 Monaten vor Abschluss sind nicht versichert, alle anderen Krankenhausaufenthalte wären selbstverständlich weiterhin versichert.) Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro (wenn Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer nicht möglich oder nicht möglich war) Die anfängliche Wartezeit beträgt 3 Monate (8 Monate für Geburt und Psychotherapie). Bei einem Unfall entfallen diese natürlich.

Diese DKV UZ1 Einzelzimmerversicherung ist ideal für Personen, die sich nur kostengünstig eine separate Unterbringung im Krankenhaus sichern möchten und wenig Wert auf privatärztliche Behandlung legen, z. vom Chefarzt. Die DKV UZ1 Versicherung ist auch ideal, wenn Sie z. Z.B. Sie wegen chronischer Vorerkrankungen keine Spitalzusatzversicherung mehr mit einem Arzt Ihrer Wahl erhalten, sich aber dennoch einen gewissen Komfort mit Spitalaufenthalt gönnen möchten. Wie oben beschrieben, sind Vorerkrankungen bei der stationären Einzelzimmerversicherung nicht generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Krankhauszusatz Versicherung ohne Gesundheitsfragen und Regelungen zur Mitversicherung von Vorerkrankungen. Idealerweise kann die Einzelzimmerversicherung mit einem Krankenhaustagegeld ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen und einem Kurtagegeld ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ergänzt werden.

Unser Service

Als unabhängiger Versicherungsmakler möchten wir Ihnen den DKV-Tarif ans Herz legen.

Unser Online-Vergleich hilft Ihnen, sich über die Vorteile des DKV UZ Tarifs zu informieren und die perfekte Versicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarifvergleich. Einfach und kostenlos online vergleichen und abschließen.

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