Kategorie: start page
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert das wohl größte Hab und Gut ab: das Wohnhaus. Mit dem Kauf erfüllt sich meist ein Traum und genau den gilt es zu schützen!
Sichern Sie die eigenen 4 Wände richtig ab!
Eine gute Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihnen im Schadenfall die Kosten der Reparatur oder der Wiederherstellung Ihres Eigenheims.
Auch Garagen, Carport, Gartenhaus oder Begrenzungen werden mitversichert, ebenso wie Markisen und Antennen.
Schäden können vielfältige Ursachen haben, die Standardversicherung leistet bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Gebäudebeschädigungen bei Einbruchdiebstahl.
Überspannungsschäden durch Blitzschlag und der Mietverlust bei vermieteten Objekten sollten ebenfalls mitversichert sein.

Für Schäden aufgrund von Elementarereignissen wie Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben gilt das Gleiche wie in der Hausratversicherung: Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist auch in der Wohngebäudeversicherung äußerst wichtig (Elementarschadenversicherung). Zusätzlich sind hier noch Schneedruck, Starkregen oder Rückstau mitversichert.
Gleitender Neuwert bei Wohngebäuden

Eine gute Wohngebäudeversicherung leistet üblicherweise nach dem sogenannten gleitenden Neuwert.
Der Vertrag und die Prämie wird hier mit den aktuellen Baukosten angepasst. Bei Verlust des Hauses, beispielsweise aufgrund eines Brandes, bekommt man sein Haus zu den heutigen Preisen ersetzt.
Zusätzlich werden Abbruch- und Aufräumarbeiten ersetzt, sowie eine Sicherung des Grundstücks. Auch ein eventuell entfallender Mietwert oder die Dekontamination bei einer Bodenverseuchung gehören zu den Leistungen der Wohngebäude-Versicherung.
Den Neuwert gibt es allerdings nur, wenn das Gebäude auch tatsächlich neu errichtet wird.
Jetzt Angebot anfordern?
Ihr persönliches Angebot kommt anschließend unverbindlich per Email und wenn Sie möchten auch per Post.
Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Pflegefalle, nein danke! Schützen Sie sich vor dem Risiko einer Pflegebedürftigkeit
Sichern Sie mit einer Pflegezusatzversicherung nicht nur sich selbst, sondern auch Familie und Vermögenswerte gleichermaßen ab. Wir zeigen Ihnen Varianten auf, wie Sie die Versorgungslücke sinnvoll schließen können und dabei noch den Geldbeutel schonen.
Im Pflegefall bietet die Pflegepflichtversicherung leider nur eine Basis-Absicherung für den Betroffenen. Ein sorgloses und abgesichertes Leben im fortgeschrittenen Alter ist wohl der Wunsch vieler Menschen, doch im Pflegefall kann dieser Traum schnell zerplatzen. Da die Pflegepflichtversicherung nur ungenügende Leistungen bietet, sind viele Kosten bei einer Pflegebedürftigkeit selbst zu tragen.
Hohe finanzielle Kosten im Pflegefall
Hohe finanzielle Kosten sind oft die Folge, wenn ein Pflegefall eintritt!
Experten vergleichen die Pflegepflichtversicherung bereits als eine “Teilkaskoversicherung”. Viele Kosten werden im Pflegefall nicht vollständig getragen. Kann die betroffene Person nicht auf genügend Vermögenswerte oder Eigenkapital zurückgreifen, droht schnell die Altersarmut. Auch Angehörige und Kinder werden oft an den Pflegekosten ihrer Eltern „zwangs“ beteiligt. Denn im Ernstfall gilt auch weiterhin: Kinder haften für Ihre Eltern!
Mit privater Pflegeversicherung die Versorgungslücke schließen
Je früher man sich für eine Absicherung entscheidet, desto einfacher ist die Aufnahme bei bestimmten Gesellschaften möglich.
Über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit auf Pflege angewiesen. Die Kosten für eine angemessene Betreuung im Pflegeheim kann schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Und das jeden Monat!
Sichern Sie sich, Ihre Familie und auch Ihre Vermögenswerte gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ab.
Günstige Beiträge und gute Leistungen
Wir liefern Ihnen Vergleiche mit den Testsiegern und Sie entscheiden.
Es gibt zahlreiche flexible Tarife am Markt, bei denen Sie die Leistung in jedem Pflegegrad selbst wählen können. Preisliche Faktoren bei der Pflegezusatzversicherung:
- Alter bei Vertragsabschluss
- vereinbarte Leistungen in den einzelnen Pflegegraden
- Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers (bei Vertragsbeginn)
Bei eventuellen Vorerkrankungen können wir Ihnen genau sagen, bei welchen Gesellschaften Aussichten auf Versicherungsschutz bestehen. Informieren Sie sich rechtzeitig, welcher Tarif mit welchen Leistungen zu Ihnen passt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und sind jederzeit Ihr unabhängiger Ansprechpartner.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Quelle: www.bmg.bund.de
Welche Leistungen bietet die Pflege Zusatz Versicherung?
Individuelle Absicherung der Pflegegrade
Sie können bei vielen Tarifen flexibel entscheiden, welche Leistung je Pflegegrad abgesichert werden soll.
Flexible Dynamik
Die Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsschutz in bestimmten Abständen zu erhöhen. Bei manchen Anbietern auch unabhängig davon, ob schon Leistungen aus dem Vertrag bezogen werden.
Beitragsbefreiung im Leistungsfall
Wenn Die Beitragszahlung entfällt, sobald die versicherte Person eine Leistung aus dem Vertrag in Anspruch nimmt. Eine Beitragsbefreiung wird bereits ab Pflegegrad 2 angeboten.
Einfache Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen der Gesellschaften sind zumeist sehr kundenfreundlich gestellt. Hier werden lediglich schwerwiegende Vorerkrankungen abgefragt, wie z.B Schlaganfall, Multiple Sklerose etc. Dennoch sollten sie besonders hier fachmännischen Rat einholen, denn nicht alle Anbieter stellen Ihre Gesundheitsfragen so kundenfreundlich. Wenn Sie wissen möchten, mit welcher Vorerkrankung ein Versicherungsschutz möglich ist, kontaktieren Sie uns gerne.
Einfacher Nachweis
Unter „Einfacher Nachweis“ wird geregelt, dass der Versicherer das Gutachten und die Einstufung durch die Pflegepflichtversicherung als bindend anerkennt. Die vereinbarten Leistungen werden Ihnen ausgezahlt. Der Versicherer verzichtet somit darauf, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch eigene Ärzte vornehmen zu lassen. Ein wichtiger Punkt, den der Versicherer erfüllen sollte!
Jetzt Angebot anfordern?
Ihr persönliches Angebot kommt anschließend unverbindlich per Email und wenn Sie möchten auch per Post.