Die Privathaftpflichtversicherung
Wer Anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Über 90% der Deutschen sind im privaten Haftpflicht-Bereich falsch versichert. Dabei ist es gar nicht so schwer, eine private Haftpflicht-Police richtig abzuschließen – wenn Sie ein paar Dinge beachten…
Die vertraglich vereinbarte Leistung wird dann im Todesfall schnell und unkompliziert an eine gewünschte bezugsberechtigte Person ausgezahlt.
Ein guter Schutz ist zudem nicht teuer und bewegt sich meist zwischen 50 und 120€ im Jahr! Wir helfen Ihnen, die passende Absicherung zu finden.
Wenn ein Schaden in den finanziellen Ruin führt!
Bei Schäden an Dritten haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und dem regulären Einkommen bis zur Pfändungsgrenze!
Oft ist es nur die kaputte Brille oder der Rotweinfleck auf dem Teppich. Doch vor allem bei Personenschäden kann es schnell in die Hunderttausende gehen. Der Geschädigte hat ein Recht auf Schadensersatz. Werden Personen verletzt, können Krankheits- und Verdienstausfallkosten für den Schädiger oftmals den finanziellen Ruin bedeuten. Ob Unfälle mit dem Fahrrad oder verletzte Personen durch Inlineskater…
Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb natürlich auch für Beamte absolut notwendig und zudem recht preisgünstig. Neben der normalen privaten Haftpflichtversicherung gibt es speziell für Beamte noch die sogenannte Amtshaftpflicht, die z.B. bei Lehrern Aufsichtspflichtverletzungen abdeckt.
Viele Haftpflichtschäden, die durch Fahrlässigkeit, Leichtsinn oder Missgeschick entstehen, überschreiten leicht die Millionengrenze. Nicht selten muss der Verursacher für den Schaden dann Zeit seines Lebens zahlen – so lange, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt wurde. Vor solch finanziellen Risiken schützt Sie die private Haftpflichtversicherung.
Ein Haftpflichtschaden ist wie ein Lottogewinn – nur umgekehrt. Er kann einen Verbraucher bis ans Lebensende ruinieren. Denn wer einmal einen immensen Schaden verursacht hat, muss zahlen – es sei denn er hat einen entsprechenden Versicherungsschutz.
Der Schadenverursacher bzw. der gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen haftet in der Regel in unbegrenzter Höhe mit seinem Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, Lohn und Gehalt.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt deshalb zu den wichtigsten Policen jedes Haushalts und ist unverzichtbar. Eine leistungsstarke Police sollte Schäden an Personen und Sachen bis zu 50 Millionen Euro abdecken und Sachschäden an gemieteten Immobilien bzw. Mietsachschäden einschließen.
Nicht umsonst heißt sie Haftpflicht!
Obwohl Sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – gleichwohl sollte jeder eine entsprechende Absicherung besitzen.
Der Versicherungsschutz ist zudem günstig. Ein guter Rundumschutz ist schon für rund sieben Euro im Monat zu bekommen. Allerdings sollten Verbraucher vor Vertragsabschluss einen genauen Blick auf die Bedingungen werfen. Auch wer bereits eine Police besitzt, sollte seine Konditionen überprüfen. Oft sind die Policen nicht mehr zeitgemäß und sollten angepasst oder ausgetauscht werden. Paare mit zwei Policen können den jüngeren Vertrag sofort kündigen.
Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt auch kleinere Sachschäden, wie beispielsweise eine zerbrochene Fensterscheibe, ein Brandloch oder einen Wasserschaden im Notebook. Der hohe zweistellige Millionenschaden sollte allerdings immer abgedeckt sein.
Weitere wichtige Bestandteile einer Privathaftpflichtversicherung können der Forderungsausfall, Gefälligkeitsschäden, privater oder dienstlicher Schlüsselverlust sein. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist der Zusatz der Amtshaftpflicht zu empfehlen.
Was sind typische Haftpflicht-Schäden?
Ein hoher Schaden entsteht oft schneller, als man glauben mag.
Sie fahren mit dem Fahrrad unachtsam über eine Straße, ein LKW muss ausweichen und verursacht dadurch einen Unfall – schon haben Sie Ihren Millionenschaden. Ähnlich hoch fällt ein Schaden aus, wenn ein Inlineskater einen Passanten so schwer verletzt, dass er erwerbsunfähig und pflegebedürftig wird. Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Pflegekosten den behindertengerechten Umbau der Wohnung plus Verdienstausfall – das summiert sich auf Millionen
Auch wer vergisst, die Herdplatte am E-Herd auszudrehen kann leicht Schäden in Millionenhöhe verursachen. Brennt dadurch beispielsweise ein Mehrfamilienhaus ab, haben die anderen Mieter Anspruch auf Schadensersatz für die Einrichtung bis hin zu Unterbringungskosten. Beim Hauseigentümer wird es noch teurer – Schadensersatz für den Gebäudeschaden plus entgangener Mieteinnahmen.
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