DentOptimal – viel Leistung für wenig Geld
Mit dem Tarif DentOptimal, kann der Selbstbehalt für Zahnersatz auf 0 EUR gesenkt werden.
Eine Erstattung von bis zu 100 % für Zahnersatz ist hier möglich. Der Tarif DentOptimal passt sich flexibel Ihren Bedürfnissen und der verbleibenden Selbstbeteiligung an anpassbar (Leistungsskala von 10 % bis 25 %).
Welche PKV-Selbstbehaltshöhen gibt es?
Erstattung im Versicherungsfall den vereinbarten prozentualen Anteil des Rechnungsbetrags…
für die medizinisch notwendige Behandlung für Zahnersatz. Diesen können Sie ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die maximale Erstattung beträgt jedoch nicht mehr als 100% des Rechnungsbetrags inklusive sämtlicher anrechenbarer Vorleistungen. Tarifvarianten gibt es flexibel mit von 10%, 15%, 20% oder 25% Erstattung des Rechnungsbetrages für Zahnersatz.
Wann kann der Tarif DentOptimal abgeschlossen werden?
Sie können DentOptimal jederzeit abschließen, unabhängig davon wie lange der PKV-Tarif bereits besteht.
Es gibt Keine Wartezeit. Versicherbar sind nur Personen, die bei einer privaten Krankenversicherung (private Krankheitskostenvollversicherung oder private Zahnzusatzversicherung) versichert sind.
- Einfacher Abschluss
Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeiten - Top Leistung
Bis zu 100% für Zahnersatz und Zahnerhalt - Günstiger Beitrag
jetzt individuell berechnen - Erstattung wählbar
10%, 15%, 20% oder 25% Erstattung
Gibt es Leistungsbegrenzungen?
Für die Leistungen bestehen innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre Leistungsbegrenzungen.
Tritt der Versicherungsfall als Folge eines Unfalls ein, so entfallen hierfür die summenmäßigen Begrenzungen der ersten vier Versicherungsjahre für die Leistungsbausteine, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Gibt es Gesundheitsfragen?
Der Tarif DentOptimal verzichtet auf eine umfangreiche Gesundheitsprüfung.
Aber…In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Kein Versicherungsschutz besteht für:
- bei Vertragsabschluss bereits angeratene oder begonnene Behandlungen.
- bei Vertragsabschluss fehlende oder nicht ersetzte Zähne.
- Behandlungen durch Ehepartner oder Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden erstattet.
- auf Vorsatz beruhende Versicherungsfälle einschließlich deren Folgen.
- Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
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