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Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Endlich Schluss mit hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt – Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen vom Testsieger
  • Ohne Wartezeit
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Schutz auch bei bereits angeratenen Behandlungen
  • Monatliches Kündigungsrecht

Die Zahnzusatzversicherung

Jeder weiß, wie teuer eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz heutzutage werden kann.

Ob früher oder später, irgendwann erwartet einen der unbequeme Gang zum Zahnarzt. Die Zahnzusatzversicherung hilft dabei, die hohen Kosten finanzieren zu können. Wir zeigen Ihnen worauf Sie im Tarifdschungel besonders achten sollten.

Sind Sie und Ihre Zähne ausreichend versichert?

Die Krankenkassen zahlen von den Zahnersatzkosten nur einen Teil, nach dem sog. befundorientierten Festzuschusssystem.

Wie teuer es werden kann, wenn Zahnbehandlungen oder Zahnersatz nötig werden, wissen viele bereits! Vierstellige Euro Beträge sind schnell erreicht. Die gesetzliche Regelversorgung führt zu teilweise drastischen Zuzahlungen. Für Zahnersatz oder Löcher im Zahn müssen Kassenpatienten heute tief ins Portemonnaie greifen.

Die Zahnzusatzversicherung macht schöne Zähne bezahlbar und hilft Ihnen für Ihre Zähne vorzusorgen und Ihren Geldbeutel zu schonen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich die Ausgaben für Zahnbehandlung und Zahnersatz niedrig halten. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100% des Eigenanteils und bietet Leistungen für Zahnersatz (Brücken, Kronen), Implantate, Verblendungen und Inlays.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen – Jetzt günstig einsteigen…

Was die Zahnzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit besonders stark macht:

  • Einfacher Abschluss
    Keine Gesundheitsfragen und keine Wartezeiten
  • Top Leistung
    Bis zu 100% für Zahnersatz und Zahnerhalt
  • Günstiger Einstiegsbeitrag
    50 % Beitragsersparnis in den ersten 6 Monaten
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Was gilt für bereits angeratene Behandlungen?

Angeratene oder beabsichtigte Zahnbehandlungen sind versicherbar, jedoch mit Ausschluss.

Wenn eine Zahnbehandlung angeraten ist, diese in der Patientenakte sozusagen „aktenkundig“ gemacht wurde, dann wird diese Behandlung nicht übernommen. Der Zahnarzt muss, um eventuelle Zweifelsfälle auszuräumen, schriftlich dem Versicherten bestätigen, ob eine Behandlung vor oder nach dem Vertragsabschluss angeraten worden ist. Klären Sie also im Vorfeld ab, was in Ihrer Akte steht. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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